Pension "Zum Holzpantoffelmacher"

Wir begrüßen Sie herzlich in unserer Pension “Zum Holzpantoffelmacher” und möchten Ihnen in unseren 3 Objekten ein unvergessliches Urlaubserlebnis zu bescheren.

Unsere 15 Doppelzimmer laden Sie zum Entspannen und Verweilen ein.

Die Kombination von Handwerk, Tradition und Spreewald wird Sie verzaubern. Ursprüngliche Baumaterialien wie Lehm und Holz ermöglichen eine Kombination aus einzigartigem Wohnkomfort und moderner Ausstattung.

Ausstattung
Alle Zimmer sind mit Flachbild TV, Dusche/WC, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Geschirr, Sitzecke und einer separaten Eingangstür ausgestattet. Bettwäsche und Handtücher sind selbstverständlich vorhanden. Eine Aufbettung im Zimmer ist möglich.

Wir haben für Sie im Frühjahr 2025 im Haupthaus einen Aufzug errichtet, mit dem der Zugang für bewegungseingeschränkte Gäste auch im Obergeschoß möglich ist. Sie können dann auch bequem Ihre Koffer nach oben fahren.

Ebenso bieten wir Ihnen ein reichhaltiges Frühstücksbuffet an.

Kostenfreie Parkmöglichkeiten für Ihren PKW sind auf dem Grundstück vorhanden. Die Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder und Motorräder ermöglichen einen entspannten Aufenthalt. In unserer rustikalen Holzpantoffelmacher-Schauwerkstatt können Sie Ihren Urlaubstag ausklingen lassen.

Wir helfen Ihnen gern bei der Organisation von Fahrrad-, Kahn- und Paddelboottouren.

Infos auf einen Blick
  • Parkplätze sowie ein abschließbarer Bereich für Ihre Fahrräder stehen ihnen kostenfrei zur Verfügung.
  • öffentl. Ladestation für E-Autos 60 m entfernt
  • Handtücher und Bettwäsche sind selbstverständlich inklusive.
  • Im Haupthaus gibt es einen Aufzug, mit dem können Sie auch bequem Ihre Koffer nach oben fahren.
  • Anreise von 14:00 – 17:00 Uhr, Checkout bis 10:00 Uhr (Bitte informieren Sie uns bei abweichenden Zeiten).
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihren Aufenthalt per EC oder in bar zu begleichen.
  • Haustiere sind bei uns nicht erlaubt.

Preis pro Zimmer inclusive Frühstück / 1. – 20. Nacht

  • Einzelzimmer ab 105,00 Euro
  • Doppelzimmer ab 120,00 Euro
  • Aufbettung ab 37,00 Euro

Alle Preise verstehen sich als Preis je Zimmer inklusive Frühstück, Bettwäsche und Handtücher.
Eine Aufbettung pro Einheit ist in einigen unserer Zimmer gegen Aufpreis möglich.

Anreise von 14.00 bis 17.00 Uhr | Abreise bis 10:00 Uhr

Hinweis zur Kurtaxe
Im Kurort Burg (Spreewald) wird von Übernachtungsgästen ein Kurbeitrag erhoben. Er beträgt pro Übernachtung 2 Euro für Erwachsene (ab 18 Jahre).

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag – “Pension zum Holzpantoffelmacher” und “Die Schauhandwerkspension”

1. Geltungsbereich:
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Schauhandwerkspension und Pension ” Zum Holzpantoffelmacher”
1.2. Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
1.3. Schriftform liegt auch vor, wenn über email der Schriftverkehr erfolgt. Der andere Vertragspartner muss seinen Namen, Telefonnummer sowie vollständige Anschrift mitteilen.

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung:
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage/Antrag des Gastes durch die Schauhandwerkspension und Pension ” Zum Holzpantoffelmacher zustande. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Die Pension ist berechtigt, die Zimmerbuchung schriftlich anzufordern. Hiernach kommt es zu einer schriftlichen Bestätigung zur Annahme des Vertrages nebst Berücksichtigung dieser AGB durch die Pension.
2.2. Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

3. Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung,
3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Die Preise der einzelnen Zimmer werden auf einer separaten Liste jedem Gast auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Maßgebend ist der Preis bei Vertragsabschluss.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4. Die Pension ist berechtigt den Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
3.5. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin müssen schriftlich vereinbart werden. Sie beträgt dann 50% der Vertragsleistung und ist bis zum vereinbarten Termin auf das Konto zu überweisen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Erfüllung.
3.6. Reservierungen von Funktionsräumen stehen dem Gast nur zur vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung der Pension.
3.7. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt die Pension von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
3.8. Frühstück wird im Zeitraum von 8:00 bis 10:00 gereicht.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Gastes des mit der Pension abgeschlossenen Beherbergungsvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.
4.2. Sofern zwischen Pension und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen.
Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus über Telefon oder schriftlich auch via email bestellt und reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

  • Für eine Stornierung 7 Tage vor Anreisetermin kostenlos.
  • Für eine Stornierung 5 Tage vor Anreisetermin werden 50% der bestellten Gesamtleistung fällig.
  • Für eine Stornierung 3 Tage vor Anreisetermin werden 60% der bestellten Gesamtleistung fällig.
  • Für eine Stornierung am 1 Tag vor Anreisetermin und am Anreisetag selbst werden 100% der bestellten Gesamtleistung fällig.

Für Buchungen über sogenannte Buchungsplattformen (booking.com, HRS o.ä.) können besondere Vereinbarungen gelten.
4.4. Bei Frühabreise, die der Pension erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt werden, behält sich die Pension vor, 50% der bestellten Leistung, bis zum ursprünglich vereinbarten Abreisedatum, zu berechnen.

5. Rücktritt der Pension
5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, kann die Pension vom Vertrag zurücktreten.
5.2. Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls
5.2.1. Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
5.2.2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. an der Person des Gastes oder des Zweckes, gebucht werden.
5.2.3. Die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann.
5.2.4. Zahlungsverzug besteht (s. P. 8.2.) und die Pension berechtigten Zweifel hat, die vorherigen Rechnungen bezahlt zu bekommen.
5.3. Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich, wenn möglich in schriftlicher Form, in Kenntnis zu setzen.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt durch die Pension entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
5.5. Die Pension kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
5.6. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
5.7. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten der Pension.

6. Zimmerbereitstellung, -rückgabe
6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Pension ist grundsätzlich bemüht, den Erfordernissen entsprechend die Zimmer vorzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist die Pension verpflichtet, entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen
6.2. Die Übernahme der Zimmer ist grundsätzlich ab 15:00 Uhr möglich. Frühzeitigeres und Anreisen nach 17:00 Uhr sind vorab telefonisch abzustimmen.
6.3. Am vereinbarten Abreisetermin sind die Zimmer bis 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Räumung ist grundsätzlich vorab abzustimmen.
6.4. In den Zimmern ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Hierfür kann bei Bezug des Zimmers eine Unterschrift verlangt werden. Wird gegen diese Vereinbarung verstoßen, fallen Euro 50,00 zzgl. der ges. MwSt. pro Nutzungstag an Reinigungskosten an.
6.5. Die Essenszubereitung auf den Zimmern ist auf das geringstmögliche zu begrenzen. Das Kochen/Braten in den Zimmern ist grundsätzlich untersagt.
6.6. Die Einnahme von Alkohol ist dahingehend zu begrenzen, dass eine Belästigung der anderen Pensionsgäste unterbleibt und die Sicherheit des Hauses nicht gefährdet ist.
6.7. Der Gast verpflichtet sich, alle nicht angemeldeten Personen – insbesondere Besucher – vor dem Betreten des Hauses beim Vermieter anzumelden. Der Aufenthalt von Besuchern im Zimmer des Gastes ist nur für kurze Zeit, d. h. Nicht über Nacht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Vermieter den Mietpreis um die entsprechende Personenanzahl erhöhen.
6.8. Der Besteller / Gast darf die gebuchten Zimmer nicht an andere, nicht angemeldete Personen überlassen, selbst wenn die Zeit für die er bezahlt oder reserviert hat noch nicht verstrichen ist. Hier verweisen wir speziell auf das jeweils gültige Meldegesetz.

7. Haftung
7.1. Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Eine Haftung der Pension für Leistungen Dritter besteht nicht.
7.3. Für Diebstähle aus den allgemein zugänglichen Räumen der Pension übernimmt die Pension keinerlei Haftung. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn der Nachweis auf grobe Fahrlässigkeit durch die Pension, auch für Erfüllungsgehilfen der Pension, erbracht wird. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nachweis obliegt dem Gast.
7.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8. Rechtsmodalitäten
8.1. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.
8.2. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist die Pension berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.
9.3. Es gilt deutsches Recht
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
9.5. Eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Gast auf Wunsch zugesandt, ist Bestandteil der Homepage der Pension und liegt ferner in jedem Zimmer zur Einsichtnahme aus.

Unsere Pension ist ein idealer Ausgangspunkt für Rad- und Paddelbootfahrer, Wanderer sowie alle Naturliebhaber, die im staatlich anerkannten Erholungsort Burg, im idyllischen Biosphärenreservat Spreewald die einzigartige Natur genießen wollen.

Per Bahn
Von Berlin erreichen Sie uns mit dem der Bahn(RE2). Dieser hält u.a. in Vetschau und Cottbus.
Von dort erreichen Sie die ” Lindenstraße” in Burg, bequem mit dem Bus.
Es sind dann nur noch 150 Meter bis zu uns.

Per Auto
Westlich der Reiseregion Spreewald verläuft die A13 (E55) Berlin in Richtung Dresden und südlich die A15 (E36) Dreieck Spreewald Richtung Forst.
Burg ist über die Abfahrt Vetschau in nur wenigen Minuten zu erreichen.

Von Burg aus haben sie eine Vielzahl von Möglichkeiten in die Nähere und weitere Umgebung zu gelangen.

  • 150 m zur Bushaltestelle
  • 12 km zur Autobahn
  • 100 km nach Berlin und Dresden
  • gut ausgebautes regionales Radwegenetz nach Burg, Lübbenau, Lübben, Peitz und Cottbus.
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